Immobilienverkauf für Erbgemeinschaft

Immobilienverkauf für Erbgemeinschaften

Erbstreit vernichtet Vermögen!

Das muss nicht sein!

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Immobilienverkauf für Erben

Bei einem Immobilienverkauf für Erbengemeinschaften sind die meisten Immobilienmakler schnell überfordert. 


Das liegt daran, dass bei einem Immobilienverkauf für eine Erbengemeinschaft sehr viele rechtliche Dinge vorher zu klären sind, um einen anschließenden Streit zu vermeiden.


Jede Erbengemeinschaft, jede Immobilie, jede Lage, jede Stadt sind anders. 


Im ersten Schritt muss sehr sorgfältig recherchiert und die rechtlichen Seiten abgeklärt werden. 


Das tiefe recherchieren über Ihre Immobilie, dass nennen wir Daten und Fakten. Diese werden von uns bei den jeweiligen Behörden schriftlich beschafft. 


Diese Daten und Fakten werden dann in übersichtlicher Form elektronisch gespeichert. 


Lassen Sie sich unsere besondere Vorgehensweise nachfolgend erklären.

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Daten & Fakten beim Verkauf

Daten und Fakten der jeweiligen Behörden müssen komplett vorliegen.


Darauf folgt die Bewertung der Immobilie. 

Gutachter sind teuer und kosten viel Geld, schnell sind 4.000 bis 8.000 Euro ausgegeben und Sie besitzen einen neuen dicken Stapel Papier. Leider bringt Ihnen das nicht viel und Ihr Vermögen ist geschrumpft. 


Einzig der Markt mit Angebot und Nachfrage entscheidet über den Kaufpreis und dabei sind viele Faktoren zu berücksichtigen. 


Mit unserer über 40-jährigen Erfahrung im deutschsprachigen Raum haben wir eine enorme Datenbank aufgebaut. Zudem greifen wir auch auf externe Spezial-Datenbanken zu. 


Unser und damit auch Ihr absoluter Vorteil ist, dass unsere Teams nicht nur die kaufmännischen, rechtlichen, werbetechnischen oder wirtschaftlichen Bereiche abdecken, sondern auch den des Baugewerbes.


Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!


Und sparen Sie bares Geld.


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Unterlagen für den Verkauf

Hier nur ein kleiner Auszug der Unterlagen, die Sie benötigen: 


Die jeweiligen Unterlagen und die Vorgehensweise sind von Objekt zu Objekt unterschiedlich. 


Unterlagen für den Verkauf müssen heutzutage in elektronischer Form gespeichert werden.



Nummer Unterlagen in elektronischer Form gespeichert
1 Baugenehmigung
2 Amtlicher Lageplan
3 Flurkarte
4 Grundstücksgröße
5 Stadtplan-Haltestellen-Kindergarten-Schulen-Einkaufen
6 Verkehrssituation-Lage-ruhig-laut
7 Bodenrichtwert
8 Aktueller Grundbuchauszug
9 Derzeitige Marktsituation
10 Ermittelter Verkaufspreis
11 Baubeschreibung
12 Bebauungsplan
13 Baulastenverzeichnis
14 Wohnflächenberechnung mit Laser
15 Wohnungsgrößen
16 Aufteilungspläne
17 Haustechnik Bj.
18 Dienstbarkeiten
19 Nutzungsbeschränkungen
20 Tankanlagen
21 Rechtsstreitigkeiten
22 Anlieger Name, Adresse, Telefon
23 Gebäudebrandversicherung
24 Grundsteuerbescheid
25 Hauskostenaufstellung
26 Mieterliste pro Stockwerk
27 Nachweis der Mieteinnahme Nachhaltigkeit
28 Leerstand oder vermietet
29 Gültiger Energieausweis

Das alleine sind schon 29 Position die Sie für einen erfolgreichen Verkauf in elektronischer Form haben sollten.

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Die Haftung für den Verkäufer

Als Verkäufer haften Sie für den notariellen Kaufvertrag mit.


Über 10% der notariellen Kaufverträge in Deutschland scheitern, was verschieden Gründe hat: Falsche Angaben, falsche Quadratmeter, unvollständige Dokumente, etc. etc.. 


Jetzt haben sie ein Problem, das nicht nur teuer, sondern auch ärgerlich ist und zudem viel Zeit, Geld und Nerven kostet. 


Das alles ist vielen Verkäufern nicht bekannt. Unwissenheit kann für sie aber sehr teuer werden. 


Auch eine Auflassungsvormerkung ist sehr schwerwiegend, wenn diese auf falsch formulierten Angaben basiert oder wenn der Käufer nicht bezahlt. Nun kann es für Sie als Verkäufer richtig teuer werden. Jetzt können Sie Ihre Immobilie nicht mehr an einen anderen Interessenten verkaufen, weil die Auflassungsvormerkung das Grundbuch blockiert. 


Ein Notar ist eine Person die aufgrund ihm gemachter Vorgaben einen notariellen Kaufvertrag beurkundet und protokolliert. Mehr nicht. Ob dieser ausgewogen ist, ist nicht sichergestellt. 


Die meisten Verkäufer wissen nicht, dass sie für alle Mängel, ob versteckt, wissentlich oder unwissentlich, haften. 


Wenn Sie falsche Zahlen, Quadratmeter oder Flächen genannt oder falsche baurechtliche oder kaufmännische Informationen angegeben haben, haften Sie auch dafür. Wenn Käufer kann Sie auch nach dem Vollzug des Kaufvertrages in Regress nehmen. Dieses Problem verkennen die meisten Besitzer. 


Das kann für Sie teuer werden.


Des Weiteren haften Sie als Verkäufer gesamtschuldnerisch mit dem Käufer für den notariellen Kaufvertrag. Das steht auch so in jedem notariellen Kaufvertrag in Deutschland.


Was kann das für Sie als Verkäufer bedeuten:

1. Käufer zahlt den Notar nicht. 

2. Käufer zahlt die Gebühren nicht. 

3. Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer nicht.

4. Jetzt müssen Sie als Verkäufer diese Kosten bezahlen. 


Bei einem Verkaufspreis von 500.000 Euro fallen ca. 50.000 Euro an Transaktionskosten und Steuern an. Zahlt der Käufer nicht, müssen Sie als Verkäufer jetzt bezahlen. Ihren in diesem Fall bestehenden Regressanspruch gegenüber dem Käufer können Sie dann gerichtlich geltend machen.


Für das alles haften Sie als Verkäufer mit.


Auch eine Finanzierungsbestätigung einer Bank ist nur ein Stück Papier. Dies kann von der Bank jederzeit widerrufen werden. Steht in den AGB der jeweiligen Banken. 


Somit ist das auch keine ausreichende Sicherheit für Sie. 


Wir haben schon vor über 30 Jahren eine Lösung hierfür gefunden.


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Unsere Dienstleistung für Sie

Wir übernehmen die gesamte Verkaufsabwicklung für Sie - bundesweit.


1. Daten und Fakten: 

Wir bereiten die Immobilie sorgfältig vor, mit allen Daten und Fakten. 


2. Rechtliche Situation: 

Wir prüfen gewissenhaft die rechtliche Situation. 


3. Fotos/Beschreibung: 

Wir fertigen professionelle Fotos und eine treffende Beschreibung an. 


4. Exposé: 

Wir bereiten das ausführliche Exposé vor. 


5. Die besten Makler finden: 

Für die lokale Abwicklung suchen wir die besten Makler der jüngsten Vergangenheit aus. Wir überprüfen deren Verkaufserfolge – und ob sie für Ihre Immobilie passen. 


6. Verträge mit den Maklern: 

Jetzt schließen wir mit dem ausgewählten Makler einen schriftlichen Vertrag. Dieser kann von unserer Seite täglich gekündigt werden. Das bietet Ihnen Sicherheit und so arbeitet der beste und erfolgreichste Makler für Sie. 


7. Vorgaben und Überwachung: 

Der Makler erhält von uns genaue Vorgaben, wo und wie Ihre Immobilie angeboten wird. Der gesamte Ablauf und alle Tätigkeiten der Makler werden von uns laufend überwacht und dokumentiert. Sie erhalten von uns per E-Mail Statusberichte. So wissen Sie immer, wo wir gerade bei Ihrem Verkauf stehen. 


8. Verkaufs-Portale und Anzeigen: 

Ihre Immobilie sollte in allen relevanten Verkaufs-Portalen angezeigt werden (derzeit ca. 100). Zusätzlich nutzen wir unsere Netzwerke und die Netzwerke der an uns vertraglich gebundenen Makler. 


9. Verkaufsverhandlungen: 

Sämtliche Abschluss-Verkaufsverhandlungen werden nicht von den Maklern geführt, sondern nur von uns. Dadurch wissen wir immer, wo und wie wir für Sie den besten und höchsten Preis erzielen. 


10. Kaufvertrag/Notar: 

Den Kaufvertrag bereitet ein bewährter Notar nach unseren Vorgaben für Sie vor. Diesen erhalten Sie rechtzeitig zur Prüfung. Erst wenn Sie zustimmen, wird der notarielle Kaufvertrag geschlossen. 


12. Absicherung Haftung:

Wir sichern Sie so ab, dass Sie nicht mit Ihrem privaten Geld haften müssen.


13. Verkaufssystem idealer Kaufpreis: 

Es ist nun leicht zu erkennen, dass mit uns und unserem Verkaufssystem eine viel höhere Zahl an Kaufinteressenten für Ihr Objekt akquiriert werden kann. Dadurch erreichen wir für Sie den idealen Kaufpreis für Ihre Immobilie. 


14. Unser erfolgreiches Verkaufssystem: 

Wir wollen uns nicht loben, aber es macht uns schon etwas stolz, dass wir meistens ein vielfaches an Kaufinteressenten haben. 


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Die Kosten für unsere Dienstleistung

Unsere Dienstleistung und Bezahlung ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach dem Volumen und unserem Erfolg für Sie.


Das Honorar hierfür ist ein Bruchteil von dem Mehrerlös und Erfolg, den Sie durch uns erzielen.


Folgende Honorarvereinbarungen können wir anbieten:


1. Bezahlung bei Erfolg

2. Festpreis-Vereinbarung

3. Stundenhonorar

4. Monatliche Pauschale


Es kommt immer auf den Umfang an. Eine monatliche Pauschale beginnt bei 280,-- Euro.


Für weitere Information senden Sie uns bitte eine E-Mail.


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Unsere Dienstleistung Ihr Vorteil

Wenn Sie unsere Webseiten sorgfältig durchgelesen haben, dann wissen Sie schon mal mehr als die meisten Eigentümer.


Die ganz Sparsamen sagen jetzt, das kann ich doch alles alleine. Leider sehen wir viele scheitern oder bares Geld verschenken!


Wenn Sie aber wirklich in der Lage sind, all dies alleine umzusetzen, dann unser Kompliment!


Dann sind Sie in einer Person:

Rechtsanwalt, Notar, Bauexperte, Bauingenieur, Architekt, Behördenfachmann, Designer, Fotograf, Texter, Computerspezialist, Presenter, Verkaufsprofi und Verhandlungsexperte.


Seien Sie kritisch! Auch mit uns.

Erkennen Sie aber die Vorteile darin, mit unseren Dienstleistungen und unseren Systemen den Verkauf einer Immobilie erfolgreich und zum idealen Preis zu realisieren. 


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